Herausnehmbarer Zahnersatz
Was bedeutet "ab- oder herausnehmbarer Zahnersatz"?
Unter ab- oder herausnehmbaren Zahnersatz versteht man Zahnersatzkonstruktionen, die wie das Wort schon andeutet, von dem im Munde fest verankerten Teil "abgenommen oder besser abgezogen" werden können und aus dem Munde "herausnehmbar" sind.
Bei dem Zahnstatus "unbezahnt", "teilbezahnt", "implantiert", oder gar als Mischform, werden herausnehmbaren Zahnersatzkonstruktionen angefertigt, um die Wiederherstellung der Kaufunktion innerhalb des stomatognathen Systems anzustreben.
Zu diesen Konstruktionen gehören Voll- oder Totalprothesen, Klammerprothesen, Telskop- oder Kombinationsprothesen, Implantat- und Hybridprothesen.
Die medizinischen und technischen Maßnahmen sind in der Regel umfassender und aufwendiger im Vergleich zu einer Krone oder Brücke. Oft müssen die Bisslage, phonetische und ästhetische Aspekte überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden, bevor der neue Zahnersatz seine Funktion erfüllen kann und eingegliedert werden kann.
Der Zahnersatz kann zur Reinigung oder zur Reparatur aus dem Mund genommen werden. Bei Verlust eines Ankerzahnes kann die Prothese in der Regel um den verloren gegangenen Zahn erweitert werden.